Spielordnung
1. Zuständigkeit
Diese Ordnung wurde vom Vorstand beschlossen. Sie regelt den Spiel-, Sportbetrieb und die Benutzung der Tennisanlage. Zuständig für die Einhaltung dieser Ordnung ist der Sportwart.
2. Nutzung und Bespielbarkeit der Plätze
Die Plätze können ab 8:00 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit genutzt werden. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart oder technische Leiter.
Der Platzwart ist für den Erhalt der Plätze verantwortlich und entscheidet, ob eine Spielunterbrechung zur Platzpflege notwendig ist
Die Plätze müssen nach Spielende von den Spielern abgezogen und bei Bedarf gewässert werden (siehe auch Anleitung zur Platzpflege im Anhang).
3. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, die ihren Beitrag für die laufende Saison bezahlt haben und im Besitz einer gültigen Spielkarte sind.
Beim Spielen mit Gästen und passiven Mitgliedem muss mindestens ein aktives Mitglied mit wirken. Für Gäste und für passive Mitglieder ist vor dem Spiel in der Gastronomie jewells eine Gastkarte zu erwerben und nach Ende des Spiels dort zurückzugeben. Ist die Gastronomie geschlossen oder vorübergehend nicht besetzt, kann mit Gästen oder passiven Mitgliedern nicht gespielt werden.
Die Gebühr zum Spielen mit Gästen und passiven Mitgliedern beträgt bei Erwachsenen
10 Euro und bei Jugendlichen unter 18 Jahren 5 Euro für 45 Minuten bei einem Einzelspiel Bei einem Doppel ist pro weiterem Gast oder passivem Mitglied eine Gebühr von 5 Euro,
bei Jugendlichen unter 18 Jahren 2,50 Euro zu entrichten; die Spieldauer bei einem Doppel beträgt dann 60 Minuten.
4. Spielbetrieb
Die Spielzeit für Einzel beträgt 45 Minuten, für Doppel 60 Minuten. Es darf nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen gespielt werden.
Vor Spielbeginn muß die Spielkarte auf der Belegungstafel ohne Auslassung von Spielzeiten persönlich angebracht und nach Spielende wieder entfemt werden
Die Platzbelegung ist erst gültig, wenn spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn die Karten aller Spieler für den Platz gesteckt sind.
Neue Spielreservierungen können nur nach Ablauf der eingetragenen Spielzeit vorgenommen werden, wenn der Spielbetrieb es zuläßt.
Forderungsspiele werden grundsätzlich auf Platz 3 ausgetragen. Änderungen sind nur nach Zustimmung des Sportwarts oder seines Vertreters möglich. Der Platz wird durch die Spielmarke Forderungsspie! auf der Belegungstafel reserviert.
Jugendforderungsspiele dürfen nur wochentags durchgeführt werden und sollten bis 16:30 Uhr beendet sein.
Für das Monnschaftstraining und die Platzbelegung durch Trainer gilt die Regelung des saisonalen Aushangs,
Verbandsspiele, Vereinstumiere oder vom Vorstand genehmigte Veranstaltungen haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb. Die Termine werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben.
Für die Aktion "Spielpartner gesucht gilt folgende Regelung:
Jedes spielberechtigte Mitglied hat die Möglichkeit, außer seiner eigenen Mitgliedskarte und der Einzel /Doppelkarte, die Steckkarte 'Spielpartner gesucht" zu plazieren und somit den
Wunsch zu signalisieren, mit einen anderen spielberechtigten Mitglied spielen zu wollen. Ein sich auf die Steckkarte meldendes Mitglied darf vom Suchenden nicht abgelehnt werden. Findet das auf diese Weise suchende Mitglied bis 15 Minuten vor Spielbeginn keinen Partner, müssen die Steckkarten entgegen der zuvor definierten zeitlichen Belegung nicht entfernt
werden. Die Partnersuche ist bis 15 Minuten nach Beginn der eigentlichen Spielzeit möglich.
5. Allgemeines
Unstimmigkeiten regelt der Sportwart oder die zu seiner Vertretung befugten Personen.
Kinder auf der Tennisanlage unterliegen der Aufsichtspflcht der Eitem.
Hunde sind auf der Tennisanlage an der Leine zu halten.
6. Haftung
Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Benützer der Tennisanlage
haften für Schäden aus unsachgemäßer Benützung.
Feuerbach, im Mai 2007, Vorstand des TV Feuerbach