Spielordnung
1. Zuständigkeit
Diese Ordnung wurde vom Vorstand beschlossen. Sie regelt den Spiel- und Sportbetrieb sowie die Benutzung der Tennisanlage. Zuständig für die Einhaltung dieser Ordnung ist der Sportwart.
2. Nutzung und Bespielbarkeit der Plätze
Die Plätze können ab 8:00 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit genutzt werden. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart oder der technische Leiter.
Der Platzwart ist für den Erhalt der Plätze verantwortlich und entscheidet, ob eine Spielunterbrechung zur Platzpflege notwendig ist.
Die Plätze müssen nach Spielende von den Spielern abgezogen und bei Bedarf gewässert werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die Anleitung zur Platzpflege.
3. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, die ihren Beitrag für die laufende Saison bezahlt haben und im Besitz einer gültigen Spielkarte sind.
Beim Spielen mit Gästen und passiven Mitgliedern muss mindestens ein aktives Mitglied mitwirken. Für Gäste und passive Mitglieder ist vor dem Spiel in der Gastronomie jeweils eine Gastkarte zu erwerben und nach Ende des Spiels dort zurückzugeben. Ist die Gastronomie geschlossen oder vorübergehend nicht besetzt, kann mit Gästen oder passiven Mitgliedern nicht gespielt werden.
Die Gebühr für das Spielen mit Gästen und passiven Mitgliedern beträgt bei Erwachsenen 10 Euro und bei Jugendlichen unter 18 Jahren 5 Euro für 45 Minuten.
4. Spielbetrieb
Die Spielzeit für Einzel beträgt 45 Minuten, für Doppel 60 Minuten. Es darf nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen gespielt werden.
Vor Spielbeginn muss die Spielkarte auf der Belegungstafel ohne Auslassung von Spielzeiten persönlich angebracht und nach Spielende wieder entfernt werden.
Die Platzbelegung ist erst gültig, wenn spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn die Karten aller Spieler für den Platz gesteckt sind.
Neue Spielreservierungen können nur nach Ablauf der eingetragenen Spielzeit vorgenommen werden, wenn der Spielbetrieb es zulässt.
Forderungsspiele werden grundsätzlich auf Platz 3 ausgetragen. Änderungen sind nur nach Zustimmung des Sportwarts oder seines Vertreters möglich. Der Platz wird durch die Spielmarke „Forderungsspiel“ auf der Belegungstafel reserviert.
Jugendforderungsspiele dürfen nur wochentags durchgeführt werden und sollten bis 16:30 Uhr beendet sein.
Für das Mannschaftstraining und die Platzbelegung durch Trainer gilt die Regelung des saisonalen Aushangs.
Verbandsspiele, Vereinsturniere oder vom Vorstand genehmigte Veranstaltungen haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb. Die Termine werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben.
Für die Aktion „Spielpartner gesucht“ gilt folgende Regelung: Jedes spielberechtigte Mitglied hat die Möglichkeit, zusätzlich zu seiner eigenen Mitgliedskarte und der Einzel-/Doppelkarte die Steckkarte „Spielpartner gesucht“ zu platzieren und damit den Wunsch zu signalisieren, mit einem anderen spielberechtigten Mitglied spielen zu wollen.
Ein sich auf diese Steckkarte meldendes Mitglied darf vom suchenden Mitglied nicht abgelehnt werden. Findet das suchende Mitglied bis 15 Minuten vor Spielbeginn keinen Partner, müssen die Steckkarten entgegen der üblichen zeitlichen Belegung nicht entfernt werden. Die Partnersuche ist bis 15 Minuten nach Beginn der eigentlichen Spielzeit möglich.
5. Allgemeines
Unstimmigkeiten regelt der Sportwart oder die zu seiner Vertretung befugten Personen.
Kinder auf der Tennisanlage unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern.
Hunde sind auf der Tennisanlage an der Leine zu halten.
6. Haftung
Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Benutzer der Tennisanlage haften für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung.
Feuerbach, im Mai 2007
Vorstand des TV Feuerbach
